Zur Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema Schlussabrechnungen aller Wirtschaftshilfen in der Corona-Zeit und zum Pressebericht über die große Anzahl von Widersprüchen gegen die Rückforderung derer erklärt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:

„Das Vorgehen der Landesregierung ist inakzeptabel und zeugt von mangelnder Sensibilität für die Situation unserer Unternehmer. Gerade Klein- und Kleinstunternehmen, die während der Corona-Krise auf die versprochene unbürokratische Hilfe angewiesen waren, fühlen sich nun von der Politik im Stich gelassen. Die Rückforderungen der Corona-Soforthilfen plus Zinsen belasten diese Unternehmen massiv und gefährden deren Existenz.

Für die Überbrückungshilfen werden insgesamt über 40 Millionen Euro in 3645 Rückforderungsbescheiden zurückgefordert. Insgesamt werden nach der Bearbeitung der Schlussabrechnungen ca. 40% mit einer Rückforderung beschieden. 4883 Rückforderungen befinden sich in der Vollstreckung, 116 wurden gestundet und 1668 haben Ratenstundungen erhalten.

Es ist unerlässlich, dass die Landesregierung die Rückforderungspraktiken sofort überdenkt und transparent erklärt, wie diese Zustände entstehen konnten. Es kann nicht sein, dass Unternehmer, die in der Krise ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachgekommen sind, nun durch unklare und überhastete Verfahrensweisen abgestraft werden. Die AfD-Fraktion fordert einen Schuldenschnitt sowie Förderprogramme für alle, die bereits zurückzahlten. Nur so lässt sich sicherzustellen, dass keine ungerechtfertigten Härten bestehen bleiben. Gerade deshalb haben wir das Thema im vergangenen Plenum thematisiert. Wenn nicht gehandelt wird, werden die Hilfen zum Sargnagel der Wirtschaft.“

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: KA_Martin Schmidtrs84204 orona Hilfen und Rückzahl_241118_065250-1