In einem Beschlussvorschlag der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin wurden die neuen Realsteuerhebesätze für 2025 festgesetzt. Danach wird der Hebesatz für die Grundsteuer B zukünftig von 595 v. H. auf 646 v. H. erhöht. Andere Kommunen könnten dem Beispiel folgen. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Martin Schmidt:
„Während Finanzminister Geue in den letzten Monaten so beständig wie trostreich von nur geringfügig zu erwartenden Belastungsverschiebungen sprach, ist die Katze jetzt aus dem Sack: Mit der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Schwerin auf 646 v. H. werden Hauseigentümer zukünftig deutlich stärker belastet. Sie sind die Verlierer, während gewerblich genutzte Immobilien erheblich entlastet werden. Dies offenbaren etliche Beispielrechnungen eindrucksvoll. Zu befürchten ist, dass andere Kommunen folgen und der Schweriner Vorstoß Schule machen wird. Das träfe Hauseigentümer in insbesondere strukturell benachteiligten Regionen hart.
Während diese Maßnahme als notwendiger Schritt zur Aufkommensneutralität präsentiert wird, wirft sie erhebliche Fragen hinsichtlich ihrer sozialen Gerechtigkeit und der langfristigen ökonomischen Auswirkungen auf. Wenn zusätzliche Belastung einseitig zugemutet werden, ist das zum einen ungerecht, zum anderen drohen Umlagen auf Mieter.
Die Grundsteuer kommt in ihrer wirtschaftlichen Wirkung einer Vermögenssteuer gleich und soll nach Ansicht und Antragstellung der AfD seit Jahren komplett abgeschafft werden.“
Redaktioneller Hinweis:
Antrag an die Stadtvertretung Schwerin: Antrag an die Stadtvertretung Schwerin