Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht verfassungswidrig ist. Eine ungeimpfte Pflegekraft hatte geklagt, da sie in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit verletzt wurde. Diese Entscheidung stellt einen Wendepunkt dar und bestätigt die Kritik der AfD, die von Anfang an auf die unverhältnismäßigen Folgen der Zwangsimpfung hingewiesen hat. Thomas de Jesus Fernandes, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, sagt:
„Dieser Richterspruch ist ein Triumph für die Freiheit und ein deutlicher Sieg gegen den staatlichen Zwang. Pflegekräfte, Ärzte und medizinisches Personal standen unter enormem Druck. Viele verloren durch diese Maßnahmen ihre Arbeit oder wurden in ihrer beruflichen Existenz bedroht. Von der politischen Stigmatisierung und gesellschaftlichen Ächtung ganz zu schweigen.
Besonders brisant: Vor Gericht spielte das Robert Koch-Institut (RKI) mit seinen Empfehlungen eine entscheidende Rolle. Die Aussagen von Lars Schaade, jetziger Präsident des RKI, verdeutlichten die fehlende wissenschaftliche Grundlage, auf der die Impfpflicht basierte. Das Gericht hat klar herausgestellt, dass die Empfehlungen des RKI und die Rechtfertigung der Bundesregierung auf wackeligen Beinen standen. ‚Die Kammer hat nicht bloß Zweifel, sie ist überzeugt, dass bestimmte Grundrechtsbegriffe in der Pandemie verfassungswidrig waren.‘, so der Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück.
Das Gericht stellte auch die Verhältnismäßigkeit infrage, besonders vor dem Hintergrund, dass die Impfungen nicht den versprochenen Schutz vor Übertragung boten. Die AfD hatte mehrfach darauf hingewiesen, dass die Impfpflicht nicht nur eine unverhältnismäßige Belastung für das Pflegepersonal war, sondern auch die Grundrechte in einem Maß beschnitt, das verfassungsrechtlich bedenklich ist.
Bereits früh warnte die AfD vor den schwerwiegenden Folgen der Maßnahmen: Der Exodus aus dem Gesundheitssektor, den wir erleben, ist eine direkte Folge dieser falschen Corona-Politik. Die Personalnot, die in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen herrschen, ist das Resultat von staatlich auferlegtem Zwang, dem nun endlich ein Riegel vorgeschoben wurde.
Nicht nur Entschädigungen für die Betroffenen müssen gezahlt werden, sondern auch die Staatsanwaltschaften müssen ihrer Pflicht nachkommen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen prüfen. Die Regierung hat mit dieser Maßnahme gravierende Fehler begangen, und die Verantwortlichen dürfen nicht ungeschoren davonkommen.
Dieser Richterspruch ist ein Weckruf: Die Corona-Politik der Bundesregierung, gestützt durch die unsicheren Empfehlungen des RKI, war ein schwerwiegender Fehler. Die AfD steht für den Schutz der Grundrechte und hat von Beginn an die richtigen Fragen gestellt.“