Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion sind 71 Afghanen und Syrer, die vom Innenministerium als schwere Straftäter oder Gefährder aufgelistet wurden, gegenwärtig ausreisepflichtig. Hinzu kommen neun weitere Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel sowie drei Personen mit einer Duldung. Insgesamt halten sich damit 83 Afghanen und Syrer in Mecklenburg-Vorpommern auf, deren Abschiebung im elementaren Sicherheitsinteresse des Landes ist. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„12 gefährliche Verbrecher oder Gefährder aus Syrien und Afghanistan können nicht aus Mecklenburg-Vorpommern abgeschoben werden. Neun der Personen genießen trotz Kategorisierung als Mehrfach- und Intensivtäter oder Gefährder in unserem Land sogar einen gesicherten Aufenthaltstitel, die drei anderen werden geduldet. Das Ministerium muss dringend prüfen, warum in diesen Fällen das Ausweisungsinteresse aufenthaltsrechtlich noch nicht geltend gemacht werden konnte!
Welche Verbrechen die Betroffenen genau begangen haben und wie viele islamistische Gefährder unter ihnen sind, um diese Antwort drückt sich das Innenministerium – trotz meiner konkreten Nachfrage – herum und gibt keine weiteren Informationen preis, erwähnt stattdessen aber die Bedeutung des Datenschutzes im Hinblick auf die Schwerverbrecher. Ist der Landesregierung der Schutz dieser Gewalttäter und Terrorsympathisanten wichtiger als das Informationsbedürfnis der Bürger in Mecklenburg-Vorpommern?
Schon einmal hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass die Landesregierung wichtige Informationen nicht unter Vorwänden zurückhalten darf. Auch in diesem Fall werde ich mich mit der laxen Antwort des Innenministeriums nicht zufriedengeben und als Abgeordneter auf die vollständigen Angaben bestehen!“
Redaktioneller Hinweis:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Tadsen und Antwort der Landesregierung: Kleine Anfrage des Abgeordneten Tadsen und Antwort der Landesregierung