Der Landesrechnungshof hat in seinem aktuellen Bericht erneut die Personalpolitik der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns scharf kritisiert. Dazu erklärt der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Die Kritik des Landesrechnungshofes bestätigt einmal mehr, was wir seit Langem anprangern: Die Landesregierung schafft immer mehr Stellen, obwohl die Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns schrumpft. Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 setzt sich der massive Stellenaufwuchs unvermindert fort, was die Steuerzahler erheblich belastet. Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem Land mit sinkender Bevölkerungszahl die Verwaltung ständig wächst.
Der Gipfel der Ruchlosigkeit ist allerdings Staatskanzleichef Patrick Dahlemann. Die horrenden Übernachtungskosten sind ein weiterer Beweis für die Misswirtschaft der rot-roten Landesregierung. Wenn Hotelkosten über dem zulässigen Limit abgerechnet werden, ohne eine Begründung zu liefern, ist das ein klarer Verstoß gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Dafür sollte sich Patrick Dahlemann mehr als schämen. Teile der Übernachtungen waren im Rahmen von parteinahen Veranstaltungen mit dem SPD-Presseorgan ‚Vorwärts‘. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler für teure Übernachtungen für SPD-Parteiarbeit aufkommen muss. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sollte einmal mehr die Eignung Patrick Dahlemanns für das Amt des Chefs der Staatskanzlei prüfen.
Auch bei der Digitalisierung hinkt die Landesregierung hinterher. Ein Jahr nach Ende der gesetzlichen Umsetzungsfrist für das Onlinezugangsgesetz bietet die Landesverwaltung nur 20 Prozent aller Verwaltungsleistungen elektronisch an. Dies ist ein Armutszeugnis und ein großes Risiko für die Modernisierung und Aufgabenerfüllung der Verwaltung. Obwohl erhebliche Haushaltsmittel für IT-Ausgaben bereitgestellt wurden, treten viele Projekte seit Jahren auf der Stelle.
Dass jede fünfte Buchung der Landesverwaltung aus dem Jahr 2022 wesentliche Fehler aufweist, zeigt ein eklatantes Versagen bei der Kontrolle und Verwaltung öffentlicher Gelder. Die Landesregierung muss ihre Buchführung unter Kontrolle bringen. Von Unternehmen verlangt man penibelste Daten und Rückforderungen, wenn was nicht belegt ist. Da muss man als Vorbild vorangehen.“