Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts soll Musikschulen dazu bewegen, bisherige Honorarkräfte sozialversicherungspflichtig anzustellen. Dies ist in der Regel wegen fehlender finanzieller Mittel nicht möglich. Dazu erklärt der kulturpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thore Stein:
„Deutschland als Kulturnation hat mit Männern wie Beethoven, Mozart, Schumann, Bach und vielen anderen die mit bedeutendsten Komponisten der Menschheit hervorgebracht, die Musik als Kulturgut nachhaltig geprägt haben. Dieses Erbe ist auch Pflicht zugleich, und so muss es eine vornehmliche Aufgabe des Staates sein dieses zu bewahren und zu fördern. Dafür ist eine umfassende musikalische Erziehung Grundlage und sollte als Daseinsfürsorge neben der allgemeinschulischen Bildung einen hohen Stellenwert genießen, auch in den Finanzhaushalten der Landkreise und Städte!
Das Urteil des Bundessozialgerichts, welches Musikschulen dazu verleiten soll, bisherige Honorarkräfte sozialversichert anzustellen wird bundesweit, aber insbesondere in den finanzschwachen Kreisen für enorme Probleme sorgen.
Die eigentlich gut gemeinte Absicht, Musiklehrer durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor Altersarmut zu schützen, gelingt nur, wenn die Musikschulen durch die öffentliche Hand ausreichend ausgestattet werden, denn musikalische Ausbildung darf keine Klassenfrage sein. Geld ist genug vorhanden, man muss nur Prioritäten setzen.“