Die AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern steht entschlossen für Transparenz und Verantwortung ein. Angesichts der schwerwiegenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gesundheit unserer Bürger, die Gesellschaft und die Wirtschaft unseres Landes ist eine umfassende Aufklärung der politischen Entscheidungen unserer Landesregierung von höchster Dringlichkeit. Dazu unser gesundheitspolitischer Sprecher, Thomas de Jesus Fernandes:
„Seit Beginn der Pandemie wurden drastische Maßnahmen ergriffen, die das tägliche Leben aller Bürger in Mecklenburg-Vorpommern stark beeinflusst haben. Doch wie angemessen waren diese Maßnahmen wirklich? Gab es eine ausreichende Evidenzgrundlage für die getroffenen Entscheidungen? War das Vorgehen der Regierung verhältnismäßig?
Die Breite der Gesellschaft und zahlreiche Experten fordern eine kritische Analyse der Krisenpolitik. Wir wollen Antworten auf drängende Fragen finden: Welche Rolle spielten wissenschaftliche Erkenntnisse bei der politischen Entscheidungsfindung? Gab es politische Fehler oder Versäumnisse in der Bewältigung der Krise? Welche Lehren können aus der Pandemie gezogen werden, um unser Land besser auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten?
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist der einzig angemessene Weg, um diese Fragen umfassend zu klären und das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Prozesse wiederherzustellen. Die Dringlichkeit einer solchen Aufarbeitung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Wir rufen die anderen Abgeordneten im Landtag Mecklenburg-Vorpommern dazu auf, ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht zu werden und sich unserem Antrag anzuschließen. Als Abgeordnete üben sie ihr Mandat als Vertreter des Volkes aus und sind einzig ihrem Gewissen unterworfen. Es geht nicht um politisches Kalkül, sondern um die Sicherung der Zukunft unseres Landes.
Ungeachtet des Ausgangs unseres Antrags zum Untersuchungsausschuss werden wir einen Änderungsantrag einbringen, dass bereits ein Fünftel der Abgeordnetenstimmen für die Einberufung eines Untersuchungsausschusses ausreichen. In Mecklenburg-Vorpommern legt das Untersuchungsausschussgesetz (UAG M-V) derzeit die Einberufung mit einem Viertel der Stimmen fest. Wohingegen der Großteil der Bundesländer in Deutschland bereits mit einem Fünftel der Stimmen auskommen. Dies ermöglicht eine breitere demokratische Teilhabe, fördert Transparenz und stärkt die Rechte der Opposition. Wir werden daher beantragen, das UAG M-V dahingehend anzupassen, um eine umfassende Aufarbeitung der Ereignisse zu ermöglichen.
Die AfD-Fraktion steht bereit, konstruktiv an der Aufklärung mitzuwirken und einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise zu leisten. Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.“
Redaktioneller Hinweis:
- Das angehängte Anschreiben ging allen Mitgliedern des Landtages am 25. April 2024 um 17:30 Uhr zu.
- Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses „Untersuchung der Krisenpolitik der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV2 und der Erkrankung Covid-19“ gemäß Artikel 34 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Absatz 2 und § 3 des Untersuchungsausschussgesetzes im Anhang. Zielsetzung ist die Antragsstellung im Juniplenum.
20240425_Antrag_PUA Corona_Anschreiben 20240425_Antrag_PUA_Corona_AfD-Fraktion M-V
Weiterführende Links:
UAG M-V: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-UAbgGMVpP12; Abgerufen am 24.04.2024.