Zur Ablehnung des AfD-Antrags im Bundestag, der die Fortsetzung der Subventionierung des Agrardiesels zum Inhalt hatte, erklärt der Agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Schulze-Wiehenbrauk:
„Der Bundestag hat am Mittwoch, den 20. März 2024, die Forderung der AfD-Fraktion, die Steuervergünstigung für Agrardiesel beizubehalten, abgelehnt. In einer namentlichen Abstimmung sprachen sich 554 Abgeordnete gegen den Antrag aus, während lediglich 64 Abgeordnete dafür stimmten. Dies waren die Vertreter der AfD-Fraktion und einige fraktionslose Abgeordnete.
Der Antrag der AfD-Fraktion argumentierte deutlich, dass deutsche Bauern nicht erneut belastet werden sollten. Zur Gegenfinanzierung schlug die AfD-Bundestagsfraktion vor, im Einzelplan 10 des Bundeshaushalts 2024 die Mittel für den Abbau der Nutztierhaltung, sowie die geplanten Mittel für die Wiedervernässung von Mooren zu streichen. Die AfD-Bundestagsfraktion betonte, dass land- und forstwirtschaftliche Maschinen maßgeblich auf Dieselkraftstoff angewiesen sind und praxistaugliche Elektroantriebe derzeit nicht existierten. Das verdeutlicht, dass eine Streichung der Steuervergünstigung für Agrardiesel keinen Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch haben wird, sondern lediglich Zusatzkosten für die Landwirte verursacht.
Ich kritisiere deutlich, dass trotz der Behauptungen aller Fraktionen, die Landwirte unterstützen zu wollen, der Antrag der AfD zur Beibehaltung der Steuervergünstigung für Agrardiesel abgelehnt wurde. Diese Ablehnung durch die Altparteien veranschaulicht, dass ihnen nichts am Wohl der deutschen Landwirte liegt. Lediglich die AfD setzt sich für die Interessen der Landbevölkerung ein.“