Die Ausschüsse des Landtages beraten derzeit das von der Landregierung vorgelegte Integrations- und Teilhabegesetz. Kommenden Mittwoch wird abschließend im federführenden Sozialausschuss beraten. Die AfD-Fraktion legt jetzt ein eigenes Gesetz vor, das der integrationspolitischen Konzeptlosigkeit von Sozialministerin Drese eine Politik zur Wiederherstellung der Integrationsfähigkeit unseres Landes gegenüberstellt. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jan-Phillip Tadsen:
„Zunehmende Kriminalität, Bildungsverfall, wachsende Segregation in unseren Städten und stark angestiegene Migrationsausgaben im Landeshaushalt: Es hat gute Gründe, warum laut MV-Trend des NDR die Bürger unkontrollierte Einwanderung für das bei weitem dringlichste politische Problem des Landes halten. Es hat gute Gründe, warum die Bürger in Upahl, in Greifswald und anderswo gegen neue Gemeinschaftsunterkünfte protestieren. Sie treffen auf eine Regierung, die davon nichts wissen will.
Migrationsbedingte Probleme, Risiken, Konflikte und Kosten kommen im Regierungsentwurf schlicht überhaupt nicht vor. Das Integrationsgesetz der Landesregierung wird die umfassende Überforderung unseres Landes nicht stoppen, denn praktisch wird mit den vorgestellten Maßnahmen nur der asylindustrielle Komplex umschmeichelt. Mit einer Migrantenquote für den öffentlichen Dienst schürt die Landesregierung obendrein Konflikte und gefährdet langfristig Ansehen und Funktionsfähigkeit der Verwaltung. Unser Entwurf setzt dieser verantwortungslosen Politik wirksame Maßnahmen zur Integrationsförderung und Migrationsbegrenzung entgegen.
Das Vertrauen in die derzeitige Regierung erlitt in dieser Legislatur absoluten Schiffbruch. Mit unserem Gesetzesentwurf wollen wir einen Rahmen zur Wiederherstellung der Integrationsfähigkeit setzen. Zentral hierfür sind eine Politik der Migrationsbegrenzung, umfassende Anstrengungen für den Spracherwerb, klare Verbindung zwischen Bleiberecht und Integrationsperspektive sowie ein jährlicher Landesmigrationsbericht, der auch Probleme und Kosten transparent macht. Ein ausdrückliches Verbot, einen Migrationshintergrund bei Einstellung oder Beförderung im öffentlichen Dienst, positiv oder negativ zu berücksichtigen, schützt die Integrität der Verwaltung. Mit der Einführung eines Remigrationsbeauftragten schaffen wir eine institutionelle Voraussetzung für die überfällige Politikwende in dieser andauernden Migrationskrise.“
Redaktioneller Hinweis:
Gesetzentwurf der Landesregierung und Änderungsantrag der AfD-Fraktion;