Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat heute, am 6. Februar 2024, beschlossen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht einzureichen bezüglich der Länderfinanzausgleichsklage des Freistaats Bayerns. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Man kann die Bayern ja durchaus verstehen, wenn sie nicht immer die Zahlmeister der Republik sein wollen. Allerdings fragt man sich tatsächlich, welche politischen Prioritäten man da in CSU-Kreisen setzt. Milliarden in die EU und die Entwicklungshilfe sind in Ordnung, Milliarden für Asyl und Migration kein Problem. Aber ein paar Milliarden, um die Infrastruktur zu verbessern und das soziale Gefälle in der Republik zu ordnen, sind dann zu viel.
Söders lokalpopulistisches Vorgehen einer ‚Bayern-Partei light‘ vergisst jedoch das Grundgesetz. Unsere Verfassung spricht klar von gleichwertigen Lebensverhältnissen, und Finanzausgleichssysteme sind zwischen Nationalstaaten und in der kommunalen Ebene überall angewandte Praxis. So wird es seit Jahrzehnten bei den Ländern praktiziert. Von daher ist es richtig und wichtig, dass sich das Finanzministerium nun gegen die Pläne der CSU-Renegaten aus den Alpen stellt.
Es wäre der bessere Weg, unnötige Ausgaben im Bundeshaushalt zu kürzen. Mit dem Etat sollten wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen für finanzschwachen Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern verbessert werden. Wenn die finanzschwachen Länder in ein paar Jahren komplett auf eigenen Beinen stehen, haben wir die Ziele politisch erreicht und können auf solche juristischen Show-Einlagen verzichten.“