Die energiepolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Petra Federau, war bei der gestrigen, außerordentlichen Stadtvertretersitzung in Sassnitz zum Entscheid über das Bürgerbegehren gegen das LNG-Terminal anwesend. Dazu erklärt sie:
„Was sich am gestrigen Donnerstag während der außerordentlichen Stadtvertretersitzung in Sassnitz abspielte, wird vermutlich in die Geschichtsbücher eingehen – und zwar im negativen Sinne. Gestern sollte nach langem Hin und Her über die Zulässigkeit des bereits Anfang September eingereichten Bürgerbegehrens, welche sich gegen die Errichtung eines LNG-Terminals vor Rügens Küste richtet, entschieden werden.
Allein schon, dass den Stadtvertretern nicht alle Stellungnahmen zur Entscheidungsfindung vorgelegt wurden, sondern – trotz Aufforderung durch ebendiese – mutmaßlich vorsätzlich diesen die Stellungnahme der oberen Rechtsaufsichtsbehörde vorenthalten wurde, ist sehr befremdlich.
Dass weiterhin zwei beauftragte externe Rechtsanwälte der Potsdamer Kanzlei Dombert, welche zuvor eine parteiische Stellungnahme, die wirkliche als Zumutung empfunden werden kann, abgegeben hatten, heute nun quasi die eigentliche Arbeit der Verwaltung übernahmen und den Stadtvertretern immer und immer wieder unterschwellig mit persönlicher finanzieller Haftung drohten, wenn sie nicht das Bürgerbegehren als unzulässig erklären würden, entbehrt jeglichem seriösen Verwaltungshandeln.
Bürgermeister Kreusche saß während der langen und vielfältigen Diskussionen regungslos im Hintergrund und überließ die Arbeit den bezahlten Potsdamer Rechtsanwälten. Es war mehr als offensichtlich, dass es sich um keine neutrale Rechtsberatung über ein Bürgerbegehren, sondern um eine klassische Auftragsarbeit im Sinne der ReGas und des Bürgermeisters handelte. Es ist beschämend, dass sich Bürgermeister Kreusche zum Handlanger Dritter machen lässt, und die Belange der Bürger von Sassnitz ignoriert.
Dass dieses Thema die Sassnitzer bewegt, konnte man eindrücklich erleben. Der Rathaussaal platze aus allen Nähten. Das Agieren des Stadtpräsidenten, aber insbesondere die offensichtliche Beeinflussung und Druckausübung auf die Stadtvertreter durch die Potsdamer Anwälte ließ die Stimmung im Saal kochen.
Die letztliche namentliche Abstimmung ergab dann ein knappes Ergebnis von 8 zu 9 für die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung, welche eine Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bedeutete. Dieses knappe Ergebnis bedeutet aber nicht den Sieg der LNG-Befürworter. Ganz im Gegenteil. Jetzt wird erst recht Recht eingefordert werden – und zwar vor Gericht. Und hier bestehen gute Chancen!“