Wie nun bekannt wurde, haben die Initiatoren des zweiten Bürgerentscheides zur Frage, ob ein gigantisches LNG-Terminal im Hafen von Sassnitz-Mukran in der malerischen Prorer Wiek gebaut werden darf, einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt. Nur Tage nachdem der Antrag beim Verwaltungsgericht Greifswald eingegangen war, lenkt die Stadtverwaltung nun offenbar ein und ermöglich der Sassnitzer Stadtvertretung zumindest schon einmal über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abstimmen zu lassen. Vorausgegangen war eine monatelange Hängepartie, in der die politisch Verantwortlichen vor Ort und in Schwerin alles daran gesetzt hatten, eine Entscheidung über das demokratische Votum der Sassnitzer zu hintertreiben. Im Sommer hatten einige engagierte Bürger bereits ein erstes Begehren gestartet und dazu die erforderlichen ca. 800 Unterstützungsunterschriften bei der Gemeindevertretung abgegeben. Die seinerzeitige Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit dauerte nur wenige Tage und ergab, dass der Antrag aufgrund eines Formfehlers nicht angenommen werden konnte. Die Initiatoren um den Sassnitzer Norbert Dahms gaben jedoch nicht auf, sondern starteten einen zweiten Anlauf. Ihr zweites Bürgerbegehren zielt darauf ab, dass die Stadt Sassnitz die Eigentümerin des Hafens ist, in dem der riesige LNG-Komplex angesiedelt werden soll und die Stadt eine solche Ansiedlung demnach einfach untersagen könnte. Und genau darüber sollen – geht es nach Herrn Dahms und seinen Mitstreitern – die Sassnitzer nun selbst entscheiden dürfen. Aufgrund der zu erwartenden erheblichen negativen Umwelteinwirkungen ist das LNG-Projekt auf Rügen und speziell in Sassnitz sehr umstritten und keinesfalls sicher, dass die Anwohner diesem Vorhaben in einem demokratischen Referendum ihre Zustimmung erteilen würden. Um nun vollendete Tatsachen zu schaffen, hat die Stadt- und die Kreisverwaltung sowie die Landesregierung die formelle Zulässigkeitsprüfung über Monate hinweg verschleppt. Eigentlich muss die Verwaltung die Zulässigkeit eines solchen Bürgerbegehrens sofort rechtlich prüfen und der Stadtvertretung unverzüglich eine unverbindliche Stellungnahme übermitteln. In diesem Fall haben sich die Behörden jedoch unverhältnismäßig lange Zeit gelassen. Wurde beim ersten Mal die Prüfung innerhalb weniger Tage abgeschlossen, hat man sich nun mehr als drei Monate Zeit gelassen. Erst nachdem sich der Bürgerbeauftragte in der Presse zu Wort meldete und die Antragsteller die Gerichte eingeschaltet haben, soll jetzt alles ganz schnell und am 11. Januar des kommenden Jahres endlich eine längst überfällige Entscheidung ergehen. Die energiepolitische Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern erklärt dazu:
„Das Vorgehen der Behördenvertreter in dieser Sache ist absolut beschämend! Die Bürger dieses Landes haben einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf basisdemokratische Teilhabe und Entscheidungsfindung. Die Vertreter der Landesregierung haben in den vergangenen Monaten alles getan, um den Sassnitzern dieses Recht zu nehmen um ihr LNG-Projekt ungestört vorantreiben zu können. Sie sollten sich schämen und das Wort ‚Basisdemokratie‘ nicht so schnell wieder in den Mund nehmen.“