Die Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ hat das Ziel, Handlungsempfehlungen für die Landespolitik in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln, um bessere Perspektiven für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Bereits für das erste Themencluster „Gesellschaftliche Beteiligung junger Menschen“ wurde das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) mit der Erstellung eines rund 42.000 Euro teuren Gutachtens beauftragt. Die Ergebnisse dieses Gutachtens wurden kritisiert, da sie hauptsächlich auf Daten vor der Corona-Pandemie und aus anderen Bundesländern basierten, die nicht vergleichbar sind. Dazu erklären die Obleute der AfD-Fraktion, Petra Federau und Thomas de Jesus Fernandes:
„Worin liegt die Notwendigkeit teurer externer Gutachten, wenn das Kommissionssekretariat selbst über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt? Auffallend sind die rot-roten Verflechtungen. Die Enquete-Kommissionsreferentin der Linken gehört gleichzeitig dem Team des Rostocker Instituts für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V. (ROSIS) an und hat mit dem vorhergehenden Gutachten schon einmal einen lukrativen Auftrag erhalten.
In der kommenden Sitzung wird erwartet, dass die Kommission die Beauftragung eines weiteren Gutachtens für das zweite Themencluster ‚formale und non-formale Bildung‘ in Erwägung zieht, das rund 60.000 Euro kosten würde. Allerdings fehlen noch relevante Daten, die im Vorfeld ermittelt werden müssen. Das Sozialministerium konnte keine konkreten Angaben zu den benötigten Daten machen und verwies auf andere Stellen und Behörden.
Da verschlägt es einem glatt die Sprache. Offenkundig existieren noch keine relevanten Daten, was dazu führen könnte, dass auch dieses Gutachten ohne solide Grundlage erstellt wird und somit Geldverschwendung für den Steuerzahler wäre. Die Universität Rostock hat bereits abgelehnt, ein Angebot für die Erstellung eines Gutachtens abzugeben, da die von der Enquete-Kommission formulierten Bedingungen als unzureichend angesehen werden und die Datenbasis erst erschlossen werden muss. Die AfD-Fraktion lehnt aus den genannten Gründen ebenfalls ein weiteres Gutachten ab.“