Im Zuge der heutigen Debatte zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ging es auch um die sogenannte abstrakte Normenkontrollklage, d.h. Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmäßigkeit vor dem Verfassungsgericht. Antragsvoraussetzung ist derzeit, dass ein Drittel der Mitglieder des Landtags den Antrag stellen. Dieses Quorum soll auf Antrag der anderen Oppositionsfraktionen auf ein Viertel abgesenkt werden. Dies hatte in der Vergangenheit auch die AfD-Fraktion schon gefordert. Die AfD-Fraktion stellte zusätzlich einen Änderungsantrag der vorsah, dass auch Fraktionen klagebefugt sind, um nicht fraktionsübergreifend eine Mehrheit suchen zu müssen. Zur Ablehnung unseres Änderungsantrags durch alle anderen Fraktionen erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Horst Förster:
„In einer bemerkenswerten Debatte zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben alle anderen Fraktionen entschieden, den Änderungsantrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Könnte es sein, dass die anderen Fraktionen in ihrem Ablehnungseifer gar nicht merken, dass sie sich selbst schaden?
Anstatt möglicherweise vernünftige Vorschläge zu prüfen und zu diskutieren, schmettern sie alles ab, nur weil es von der AfD kommt, ohne die Konsequenzen zu bedenken. Das ist wirklich eine meisterhafte Demonstration von Selbstsabotage! Immerhin wären durch unseren Änderungsantrag auch die anderen Oppositionsfraktionen in der Lage gewesen, Normenkontrollklagen anzustoßen.“