Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte aufgrund der Belastung bis zum 31.08.2023 verlängert. Dazu erklärt der finanz- und wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Martin Schmidt:
„Es geht anscheinend doch. Was wurden wir im vergangenen Plenum gescholten als wir einen Antrag zur Fristverlängerung stellten. Wir würden Klientelpolitik für Steuerberater betreiben, hieß es vorwurfsvoll seitens der Sozialdemokraten. Wir bräuchten keine Fristverlängerung, so die selbsternannten Wirtschaftsexperten von CDU und FDP. Die Wirtschaftsminister sehen das nun anscheinend anders. Die Frist wurde etwas verlängert.
Im Finanzausschuss teilte man uns mit, dass mit Stand vom 31.05.2023 gerade einmal 2.304 sogenannte Pakete eingereicht wurden. 29.214 seien noch ausstehend. Bis dato wurden nur 145 Einzelfall-Fristverlängerungen beantragt. Im Rahmen von Paket 1 wurden exakt 162 von 2.085 eingereichten Paketen abschließend geprüft und beschieden. Beim Paket 2 waren noch keine abschließende Prüfung und Bescheiderlass möglich. Keine 10% der Pakete waren damals also eingereicht.
Die Fristverlängerung ist zwar ein kleiner Tippelschritt in die richtige Richtung, aber wird den Antragsstau und die mangelnden Kapazitäten nicht bereinigen. Besser wäre es man folgt unserem Vorschlag aus dem vergangenen Plenum und verlängert die Frist bis zum Ende Juni 2024. Dann haben Steuerberater, Finanzämter und Bewilligungsstellen endlich Ruhe und Klarheit.“
Redaktioneller Hinweis:
Antrag der AfD-Fraktion: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/56235/corona_hilfen_verlaengerung_der_frist_zur_einreichung_der_schlussabrechnungspakete_i_und_ii.pdf