Im Landesfinanzbericht 2022 stellt der Landesrechnungshof fest, dass SPD und Linke für ihre Koalitionsverhandlungen im Herbst 2021 Räume in der Staatskanzlei und Landesbeamte in Anspruch nahmen, ohne für alles zu bezahlen. Dies war Thema des heutigen Finanzausschusses. Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Herr Martin Schmidt:
„Jeder kennt das: Wer für die Vereinsversammlung oder die Familienfeier keine eigenen Räume hat, muss eben welche mieten. Wenn dann noch ein Kaffee getrunken wird, bezahlt man den auch. Das sollte doch erst recht gelten, wenn man auf Steuerzahlerkosten in der Staatskanzlei tagt. So sieht das der Normalbürger und so sieht es auch der Landesrechnungshof. Der sagt nämlich völlig zu Recht, dass Koalitionsverhandlungen kein Regierungshandeln sind, sondern Gespräche zwischen Parteien.
SPD und Linke sehen das aber anders als der Landesrechnungshof und der Normalbürger. Es habe keine Gebührenordnung gegeben. Deshalb müsse man nichts bezahlen. Ja, das stimmt – es gab keine Gebührenordnung, aber man hätte ja auch einfach aus Anstand zahlen können.
Wir reden hier nicht über Kleinkram. 19 Tage unbezahlte Raumnutzung und Kaffee und Kekse werden Frau Schwesig und Frau Oldenburg wohl nicht von Zuhause mitgebracht haben. Besonders kritisch ist die unentgeltliche Inanspruchnahme von Landesbeamten. Wir reden hier über Fachleute wie z.B. Juristen. Der Stundensatz eines Fachanwalts geht typischerweise ab 200 Euro los. Wie viele Arbeitsstunden von Landesbeamten geleistet wurden und was diese Beamten kosten, konnte die Landesregierung dem Landesrechnungshof bei seiner Prüfung nicht sagen. Um einige tausend Euro dürfte es aber gehen. Eine Gebührenordnung der Staatskanzlei gibt es übrigens immer noch nicht. Wer also noch für die Vereinsversammlung oder den Kindergeburtstag kostenlose Räume sucht: einfach mal bei der Staatskanzlei nachfragen.“
Hinweis: Die Thematik findet sich im Jahresfinanzbericht 20221 Teil 1 – Landesfinanzbericht 2022 ab S. 21, Tz. 42ff