Der Tod von Rehkitzen und anderen Jungtieren rund um die Futtermahd beschäftigt Politik und Naturschutz seit geraumer Zeit. Wie die SVZ heute jedoch auf ihrer Titelseite berichtet, bildet ausgerechnet das Agrarland MV mit seinen 270.000 Hektar Dauergrünland das bundesweite Schlusslicht, wenn es um die Rettung von Jungtieren im Vorfeld der Mahd geht. Tierretter fordern bessere Schutzmaßnahmen, um die grauenvolle Zahl von schätzungsweise 26.000 zu Tode kommenden Jungtieren pro Jahr zu reduzieren. Zu Ihnen gesellt sich auch der für Natur- und Umweltschutz zuständige Sprecher der AfD-Fraktion, Thore Stein, und erhebt die Stimme gegen die restlichen Landtagsfraktionen:

»Unsere Fraktion hat bereits im Juni, passend zum Zeitpunkt der Mahd, wenn die Thematik präsent ist, einen Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher von der Anti-AfD-Koalition zwar unisono und dabei teilweise schon hämisch abgelehnt wurde, im Kern jedoch die Problematik simpel auf den Punkt bringt: In Mecklenburg-Vorpommern ist die Vorgehensweise bei der Mahd der Flächen nicht vorgeschrieben. Eben dieser Aspekt ist mit verantwortlich für das an sich in weiten Teilen vermeidbare Leid und den leider in großen fünfstelligen Zahlen zu verbuchenden Tod von Wildtieren.

Das millionenschwere Förderprogramm zum Kauf von Drohnen, welche mit Wärmebildkameras ausgestattet zur Rettung von Rehkitzen hinzugezogen werden sollen, stieß offenbar auf wenig Zuspruch bei den Landwirten: zu groß sind die Flächen, zu groß ist der Aufwand. Die Implementierung solch moderner Instrumente in die täglichen Arbeitsprozesse von Agrarbetrieben gestaltet sich logischerweise als schwierig und bindet Ressourcen. Das können sich Betriebe oftmals gar nicht leisten.

Eine wie in dem Gesetzesentwurf der AfD eingeforderte Festschreibung der Mahd von innen nach außen würde den Wildtieren die Möglichkeit zur Flucht geben – entsprechend ihrem instinktiven Fluchtverhalten. So einfach der Gedanke, so gering der Mehraufwand für die betroffenen Betriebe, denn die zu mähende Fläche bleibt die gleiche. Allerdings scheint die Umsetzung dieser Initiative zum Natur- und Tierschutz unter dieser Landesregierung unmöglich. Dabei irritiert das Verhalten der anderen Oppositionsparteien.

Selbst einem so klaren, so wünschenswerten Gedanken wie der Vermeidung von Tierleid wird im pathologischen Widerwillen zur AfD mit fadenscheinigen Gründen widersprochen.

Und zu guter Letzt ein Wort in Richtung SVZ: Es stünde einer neutralen Presse in einer freiheitlichen Demokratie gut zu Gesicht, darauf hinzuweisen, welche Parteien im Landtag Initiativen einbringen. Offenbar bringt es der Redakteur nicht über die Lippen, den Initiator des im Artikel erwähnten Gesetzentwurfes zu benennen. Es könnte ja für eine positiven Wahrnehmung der AfD und ihrer Inhalte führen. Aber es kann eben nicht sein, was nicht sein darf.

Redaktioneller Hinweis: Den Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes finden Sie im Anhang.

AfD-Gesetzesentwurf-15.06.2022