Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat den Bebauungsplan des Borner Holms auf dem Darß für unzulässig erklärt. Dazu erklärt der tierschutzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens-Holger Schneider:
„Die Interessen zwischen Mensch und Natur in Einklang zu bringen, ist gewiss eine schwierige Angelegenheit. Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, wo Tourismus und Gastgewerbe zu den Hauptwirtschaftszweigen zählen. Ich begrüße ausdrücklich die Entscheidung, dem Tierschutz hier den Vorrang zu geben. Der Darß ist bereits in weiten Teilen vom Menschen erschlossen worden. Auch in diesen Regionen muss es daher eine Chance für Flora und Fauna geben, wachsen und gedeihen zu können.“