Die AfD-Fraktion im Schweriner Landtag hat heute beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald Klage gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung eingereicht, welche das Bundesland flächendeckend zum Corona-Hotspot erklärt. Es handelt sich dabei um einen Antrag auf Normenkontrolle und das entsprechende Eilrechtsverfahren. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer:

„Die Klage wird aller Voraussicht nach erfolgreich sein. Es ist ein Unding, dass eine Landesregierung einfach das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt. Das hat vorher noch keine Landesregierung in Deutschland fertiggebracht. Es ist traurig, dass Mecklenburg-Vorpommern mit seiner rot-roten Regierung gerade mit einer rechtwidrigen Verordnung Neuland betritt.

Die Möglichkeit des Infektionsschutzgesetzes einzelne Gebietskörperschaften zu Risikogebieten zu erklären, ist eine Ausnahmemöglichkeit und als solche streng zu handhaben, wie auch das Bundesjustizministerium mehrfach betonte. Die unterschiedslose Feststellung, sämtliche Gebiete des Landes seien solche Ausnahmegebiete, ohne dabei auf die konkreten Verhältnisse vor Ort einzugehen, wird der Vorschrift des Infektionsschutzgesetzes nicht gerecht.“

 

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Thore Stein, ergänzt:

„Das Infektionsgeschehen hat nicht eine so hohe Gefährlichkeit, wie es im Gesetz gefordert wird. Weil der Beschluss des Landtags nicht vom Gesetz gedeckt ist, konnte auf dessen Grundlage auch keine Rechtsverordnung ergehen. Ich hätte schon erwartet, dass sich eine Landesregierung an Recht und Gesetz hält. Dem ist leider offenbar nicht so.“