Für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten arbeiten, gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründete das in der Bundespressekonferenz am 23. Februar mit den historisch gewachsenen Strukturen. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas de Jesus Fernandes:
„Bei der Arbeit in Behindertenwerkstätten geht es um die gesellschaftliche Teilhabe. Es ist aber ein wichtiger, aber leider oft vergessener Aspekt von Teilhabe, dass die geleistete Arbeit wertgeschätzt wird. Deshalb ist es ein Unding, dass noch nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wird.
In unserem Bundesland arbeiten etwa 8.500 Menschen in einer Behindertenwerkstatt. Das System der Einrichtungen muss dringend überarbeitet werden, um zumindest die Zahlung von Mindestlohn zu ermöglichen. So erweckt es jedenfalls den Anschein, als wolle man sich auf Kosten Behinderter bereichern.“
———————————————————-
Kontaktdaten der Pressestelle
Pressesprecher: Philip Hentschel
Telefon: 0385 – 525 1780
E-Mail: presse@afd-fraktion-mv.de