Innenminister Pegel hat in der Wochenzeitung „Die Zeit“, die Behörden aufgefordert, sie sollten „wie Pioniere neue Wege gehen“, um vermeintlich „rechten Waffenbesitzern“ die Waffen zu entziehen, auch wenn dies dann vor Gericht scheitert. Konkret sagte er: „Das heißt auch, dass es okay ist, wenn sie vor Gericht mal scheitern. Wir müssen schon den Versuch als Erfolg begreifen.“ Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion und ehemalige Direktor des Neubrandenburger Amtsgerichtes, Horst Förster:

„Dass ausgerechnet ein Innenminister seine eigenen Behörden auffordert, ausdrücklich auch ohne klare Beweise unbescholtenen Bürgern ihre Waffen zu entziehen, ist schon ein starkes Stück. Die Zuverlässigkeitsprüfung ist immer eine Einzelfallprüfung, bei der die jeweils vorliegenden konkreten Umstände zu berücksichtigen sind. Die ‚Ermutigung‘ des Ministers, hier ‚wie Pioniere‘ neue Wege zu beschreiten und sich von einem Scheitern vor Gericht davon nicht abhalten zu lassen, läuft letztlich darauf hinaus, den Rechtsbruch zu probieren.

 

Das ist das Gegenteil einer rechtsstaatlichen Überprüfung. Der Minister kalkuliert für seine ‚Säuberungsaktion‘ eine rechtswidrige Bearbeitung durch die zuständigen Behörden ein. Letztlich grenzt dies an eine Ermutigung zur Rechtsbeugung nahe.“

 

Redaktioneller Hinweis:

‚ZEIT ONLINE‘-Artikel: Christian Pegel: „Bei bewaffneten Rechtsextremen müssen die Behörden früher zugreifen“ | ZEIT ONLINE

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