Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem Urteil vom 21. Oktober 2021 die Düngemittelverordnung für ungültig erklärt. Begründet wird dies durch das Gericht damit, dass der zwingend einzuhaltende Verfahrensschritt der Prüfung der Plausibilität der Verfahren an den vorhandenen Stützstellen nicht durchgeführt wurde. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jens Schulze-Wiehenbrauk:

„Die Begründung des Gerichtes gibt unserer AfD-Fraktion in allen Punkten recht. Wir haben uns nicht nur hinter die Forderungen des Bauernverbandes gestellt, sondern die Düngeverordnung aufgrund genau des mangelhaften Verfahrens abgelehnt, welches nun auch das Gericht so offiziell bestätigte.

Da muss man sich ernsthaft die Frage stellen, was in dem von Backhaus geführten Agrarministerium überhaupt für ein Sachverstand vorherrscht. Der Schuldige ist auf jeden Fall dort zu finden. Daher wäre es auch nicht verwunderlich, wenn unsere Landwirte aufgrund der erzwungenen mangelhaften Düngungen Schadensersatz von der Landesregierung fordern.“

 

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