Der Antrag der AfD-Fraktion „Finanzielle Hilfen für Studenten bei verlängerter Regelstudienzeit gemäß Änderung des Landeshochschulgesetzes vom 28. September 2020“ wurde abgelehnt. Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:

 

„Gleiches Recht für alle! Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt auch hier. Allein aus dieser Tatsache heraus ist es unverständlich, wieso sich die Landesregierung beim Bund nicht dafür einsetzen soll, dass auch nicht-BAföG-Bezieher eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sich ihr Studium aufgrund des Lockdowns der Hochschulen um ein Semester verlängert.

 

Die Versuche der Linksfraktion, mit falschen Berechnungen unseren Antrag zu zerlegen, sind hanebüchen und dem Bildungsstandort Mecklenburg-Vorpommern unwürdig. Noch schlimmer ist lediglich die CDU, welche unseren wichtigen Antrag, welcher drei Viertel aller Studenten des Landes beträfe, als ‚politisches Spielchen‘ abtut. Die einseitige Bevorzugung von BAföG-Beziehern gleicht angesichts des niedrigen Anteils an der Gesamtzahl an Studenten in Mecklenburg-Vorpommern nahezu einer Klientelpolitik.“

 

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