Zur Ablehnung des Antrages der AfD-Fraktion zur Novellierung des Landeswassergesetzes in Mecklenburg-Vorpommern erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dirk Lerche:
„Auf nicht schiffbaren Gewässern ist in der Regel nach wie vor nur die Muskelkraft die einzige Möglichkeit der Fortbewegung auf dem Wasser. Es ist zwar möglich, eine Ausnahmegenehmigung bei den Landkreisen zu beantragen, erfordert aber einiges an Glück, eine solche zu erhalten, da jeder Landkreis die Vergabe unterschiedlich handhabt. Auch Gebühren von 30,- € bis zu 2000,- € sind dann fällig. Diese veraltete Regelung wollten wir aufbrechen und durch Elektromobilität erweitern.
Bei der heutigen Debatte wieder nur leere Worte. Anscheinend hat die Landesregierung die Pläne zur Neuregelung schon lange in der Tasche. Das behaupten diese aber schon seit Jahren. Die Ablehnung unseres heutigen Antrages zementiert den Status quo und verhindert eine Dynamisierung des Wassertourismus und der Erschließung neuer Wasserwege!“
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