Zum Verbot der in Berlin angemeldeten Grundrechtsdemonstration gegen die Corona-Einschränkungen durch den Berliner Senat erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der AfD im Bundestag und Landessprecher der AfD MV:
„Das Verbot der Demonstration ist ein unerhörter Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Ich hoffe sehr, dass die Gerichte dem Berliner Senat einen Strich durch ihre undemokratische Rechnung machen. Das Recht der Bürger, sich frei zu versammeln, ist ein Eckpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und dieses Grundrecht ist gerade während gesellschaftlicher Ausnahmesituationen noch bedeutsamer.
Es ist ganz offensichtlich, dass der rot-rot-grüne Senat mit doppelten Maßstäben misst. Während weiterhin regelmäßig linksextreme Antifa-Demonstrationen in der Hauptstadt stattfinden, bei denen Polizisten angegriffen und ins Krankenhaus geprügelt werden, wird diese Demonstration unter fadenscheinigen Gründen abgesagt. Woher will der Senat denn heute wissen, dass am Samstag gegen die Hygienevorschriften verstoßen wird? Es ist geradezu abenteuerlich, wenn der Senat auf Basis einer Prophezeiung eine geplante Versammlung verbieten will.
Dass nun ausgerechnet auch noch eine regierungskritische Kundgebung untersagt wird, dürfte bei vielen Bürgern mehr als nur einen faden Beigeschmack hinterlassen. Besonders verheerend ist, dass Mitglieder des Berliner Senats die Teilnehmer der nun untersagten Demonstration schon im Vorfeld diffamiert und beschimpft haben. Das Verhalten des Senats und die halbseidene Glaskugel-Begründung erinnern frappierend an die Endzeit der DDR. Die Berliner Landesregierung hat mit diesem Willkür-Verbot der Freiheit mal wieder einen Bärendienst erwiesen. Ich hoffe inständig, dass die Gerichte dem undemokratischen Treiben der rot-rot-grünen Blockwarte in Berlin ein deutliches Ende bereiten.“
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