Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion kann der Innenminister nicht begründen, warum unser Land insgesamt 3,5 Millionen Euro Sonderbedarfszuweisungen für sogenannte Transitflüchtlinge in Rostock ausgeben muss. Hierzu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Jens-Holger Schneider:
„Der Innenminister hat noch im Jahr 2020 Sonderbedarfszuweisungen an die Hansestadt Rostock für sogenannte Transitflüchtlinge verkünden müssen. Dass es ihm selber nicht einfällt, warum diese Menschen weiterhin auf der Flucht sind, obwohl meist viele europäische Staaten durchquert wurden, ist bezeichnend. Ein zukünftiger Innenminister, der die finanziellen Interessen der Steuerzahler vertritt, sollte eine wirklichkeitsnähere Sprache benutzen.
Caffier scheut sich also weiter davor, klare Worte für den sehr teuren Kontrollverzicht in der Migrationspolitik zu finden. Dabei hat ein Innenminister auch aus Sicherheitsgründen dafür Sorge zu tragen, dass eine Kommune wie Rostock gar nicht erst in eine seinerzeit so prekäre Lage kommt. Eine AfD-Regierungsbeteiligung wird die Kommunen in solchen Fragen spürbar entlasten.“
Redaktioneller Hinweis:
Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: http://afd-fraktion-mv.de/wp-content/uploads/2020/08/Anfrage-des-Abgeordneten-Schneider-und-Antwort-der-Landesregierung-3.pdf
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