Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Peter Ritter, sieht kein gesetzliches Kriterium als Voraussetzung für die Wahl zum Landesverfassungsrichter, das Barbara Borchardt nicht erfüllt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion, Nikolaus Kramer:
„Es gibt kein gesetzliches Kriterium, dass ein Verfassungsrichter nicht in einer verfassungsfeindlichen Organisation Mitglied sein darf. Da muss ich Peter Ritter leider Recht geben, aber es gibt ein moralisches Kriterium – und das ist hier nicht erfüllt. Das ändert außerdem nichts an der Tatsache, dass Barbara Borchardt als Richterin am Landesverfassungsgericht denkbar ungeeignet ist und dem Ansehen des Gerichts großen Schaden zufügen wird.
Die Menschen sind 1989 für die Demokratie friedlich auf die Straße gegangen. Um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu bewahren, muss man sich aber täglich dafür einsetzen. Dass es nun aber ausgerechnet die demokratisch gewählten Volksvertreter sind, die eine Extremistin zur Verfassungsrichterin machen, macht die Sache nicht besser.“
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