Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat heute nach zweiter Lesung das Änderungsgesetz zum Gesetz über den sogenannten Strategiefonds beschlossen. Dies offenbar unter dem Eindruck eines Urteils des Landesverfassungsgerichts M-V, welches zwar die zugrundeliegende Klage der Linken abgewiesen, wohl aber ernste verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Strategiefonds geäußert hat. Dazu erklärt der AfD-Landtagsabgeordnete und Mitglied im Rechtsausschuss, Christoph Grimm:
„Dieser Vorgang zeigt exemplarisch, wie effektive Oppositionsarbeit in diesem Landtag eigentlich aussehen könnte. Die Fraktion der Linken ist mit ihrer Klage vom Verfassungsgericht mit rechtlichen Bedenken gegen den Strategiefonds bestätigt worden, nur am Ende scheitert sie wieder einmal an ideologischer Verbohrtheit. Allein die Möglichkeit, dass es mit Hilfe der AfD zu einer Normenkontrollklage kommt, hat hier ganz offenbar der Regierung Beine gemacht und die Dinge in Lauf gesetzt.
Nun sollten die Linken doch bitte auch konsequent weitermachen und gemeinsam mit der AfD Normenkontrollklage gegen das immer noch höchst bedenkliche Gesetz einreichen! Das Eisen Strategiefonds ist verfassungsrechtlich noch sehr heiß, man sollte es deshalb gemeinsam mit der AfD weiter schmieden. Die qualifizierte Mehrheit dafür haben beide Fraktionen und beide haben auch einen entsprechenden Wählerauftrag als Opposition. Auch im parlamentarischen Untersuchungsausschuss Wohlfahrtsverbände könnten AfD und Linke gemeinsam Berge versetzen.
Aber dem steht unauflöslich eine inzwischen geradezu pathologisch ideologisierte Verkrustung der Linken entgegen, die jede Zusammenarbeit mit der AfD nun mal kategorisch ausschließt. Auf der Strecke bleibt die eigentlich mögliche effektive Oppositionsarbeit. Als Fraktion im Landtag von M-V sind die Linken deshalb ihr Geld nicht wert. Sie sind es auch nicht wert, wieder gewählt zu werden.“
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