Zur Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Prof. Dr. Ralph Weber:
„Es ist erfreulich, dass Barbara Borchardt nicht zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt wurde. Immerhin ist sie Mitglied der Antikapitalistischen Linken, die laut Verfassungsschutz einen ‚grundsätzlichen Systemwechsel‘ anstrebt und ausdrücklich als linksextrem angesehen wird. Es wäre ein Skandal gewesen, wenn ausgerechnet sie zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt worden wäre.
Ihr Wahlergebnis war aber so, dass sie Stimmen aus der Regierungskoalition bekommen haben muss. Das ist bedenklich. 2011, als sie noch Landtagsabgeordnete war, hatte die CDU noch gesagt, dass unser Bundesland keine Abgeordnete braucht, die mit Gewalttätern gemeinsame Sache macht. Und heute hat ebenjene Frau Borchardt Stimmen aus der CDU erhalten. Insofern zeigt ihre Nichtwahl auf, dass wenigstens einige in der CDU bei geheimer Abstimmung noch etwas rechtsstaatlichen Geist bewahrt haben. Leider scheinbar nur bei geheimen Abstimmungen.
Frau Borchert ist zudem keine Volljuristin und verfügt somit nicht über die Befähigung zum Richteramt. Sie war auch die einzige Kandidatin, die keinerlei Unterlagen zu ihrem Werdegang im Ausschusssekretariat eingereicht hat. Unser Antrag im Ausschuss, sie wenigstens persönlich anzuhören, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt.“
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