Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betrugen die Kosten für Krankenhausbehandlungen und ambulante Krankenbehandlungen von ausländischen Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt über 21 Millionen Euro. Hierzu erklärt der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Jan-Phillip Tadsen:

„Obwohl die Zahl der über das Asylrecht gekommenen Personen in den letzten Jahren tendenziell rückläufig war, sind die Kosten der medizinischen Leistungen in der Erstaufnahmeeinrichtung weiterhin sehr hoch. Das gilt insbesondere für Krankenhausbehandlungen, die 2016 – dem Höhepunkt der Migrationskrise – mit etwa 2.385.000 Euro weniger betrugen als im Jahr 2020 mit rund 2.550.000 Euro. Selbstverständlich ist jeder leidende und kranke Mensch in unserem Land zu versorgen.

Die jüngste Eskalation an der Außengrenze Polens hat gezeigt, wie immens die bestehenden Anreize für illegale Einreisen sind. Um unseren Sozialstaat und damit unser Gesundheitssystem zukunftsfest aufzustellen, ist der konsequente Schutz der EU-Außengrenzen notwendig für den Erhalt des Gemeinwohls. Die Landesregierung sollte Migrationsbewegungen, für die nur die Vorteile medizinischer Leistungen ursächlich sind, im Interesse der Beitragszahler unterbinden helfen.

Dass zudem Daten zu den vom Land erstatteten Kosten der Kommunen für medizinische Leistungen derzeit aus Sicherheitsgründen nicht abrufbar sind, ist hoffentlich nur eine kurze Ausnahmesituation. Die Informationsfreiheit der Bürger ist elementar für das Funktionieren unserer Demokratie. Das Land sollte schnellstmöglich Vorkehrungen treffen, um diesen Zustand zu beenden und die Antwort auf diese Frage nachliefern.“

Redaktioneller Hinweis:

Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: siehe Anhang

Drs08-0035

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