Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion sieht die Landesregierung eine „allgemeine Präsenz von Ordnungskräften“ als verhältnismäßig und geeignet an, um die Einhaltung der Corona-Landesverordnung zu gewährleisten. Hierzu erklärt der AfD-Abgeordnete Horst Förster:

 

„Die Landesregierung hat keine virologische Antwort darauf, ob stärker besuchte Strände – beispielsweise auf Usedom – das Infektionsgeschehen spürbar erhöhen. In dieser grundrechtssensiblen Frage hunderten Bürgern die Fahrt in die freie Natur zu verbieten, das ist blinder Aktionismus. Ich empfehle Herrn Renz dringend unbegründete Polizeieinsätze zu unterlassen.

 

In den ersten zwei Monaten dieses Jahres wurden an der Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommerns insgesamt 1.898 Personen abgewiesen. Diese überzogene Rigorosität passt nicht zu der sonst so geschätzten Gastfreundlichkeit. Unsere Landsleute sollten stets an die Strände und Seen Mecklenburg-Vorpommerns gehen und etwas für ihre Gesundheit tun dürfen.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte entscheiden über geeignete Maßnahmen zur Corona-Eindämmung. Die polizeilichen Kontrollen auf Usedom Ende Februar waren unnötig und übertrieben, da schon lokale Ordnungskräfte Menschenansammlungen verhindern können. Wenn dies selbst das Innenministerium laut Anfrage anerkennt, sollte es ab sofort von der Landesregierung genauso kommuniziert werden.“

 

Redaktioneller Hinweis:

Anfrage der AfD-Fraktion und Antwort der Landesregierung: https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/48851/verhaeltnismaessigkeit_der_polizeilichen_absperrung_der_insel_usedom_fuer_tagestouristen.pdf

 

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